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Geschmacksangaben

Als Geschmacksangaben dürfen die Begriffe trocken, halbtrocken (feinherb), lieblich (feinfruchtig) und süß verwendet werden.

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Der Begriff trocken darf nur angegeben werden, wenn der Wein einen Restzuckergehalt von bis höchstens 4 g/l oder bis höchstens 9 g/l aufweist und der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens 2 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt.

Berechnungsformel für die Obergrenze der zulässigen Restsüße für trocken dient:
Säure + 2 jedoch nicht höher als 9.

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Der Begriff halbtrocken bzw. feinherb darf für einen Wein verwendet werden, dessen Restzuckergehalt um nicht mehr als 10 g/l höher liegt als der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt des Weines und 18 g/l nicht übersteigt:

Berechnungsformel für die Obergrenze der zulässigen Restsüße für halbtrocken/feinherb dient: Säure + 10 jedoch nicht höher als 18.

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Für die Geschmacksangabe lieblich gilt ein max. Restzuckergehalt von max. 45 g/l und für süß gilt nach oben keine gesetzliche Grenzen.

Verantwortlicher Redakteur/Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 II RStV ist Geschäftsführer Klaus Duffner, Escheckstr. 6, 78141 Schönwald

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