Telefonische Beratung:
07722 / 4006
Mo-Fr 09 - 18 Uhr, Sa 09 - 13 Uhr


>>> 10% Rabatt auf ausgesuchte Weinsorten und Weine zum Spargel <<<


Warum sind so viele Blockbeiträge verschwunden? Der Grund: Eine Abmahnung

In der heutigen Zeit einen Onlineshop zu betreiben kommt einem "Spießrutenlauf" gleich, man weis nie aus welcher Ecke als nächstes geschossen wird. In unserem aktuellen Fall haben wir eine Abmahung kassiert, da in einem Blockartikel Wein und Gesundheit in Zusammenhang gebracht wurde, so der Abmahner. Da heißt, ich darf nicht mal mehr in einer Weinbeschreibung angeben, welcher Wein empfohlen werden könnte, wenn jemand an Sodbrennen leidet.

  • Die Folgen aus rechtlicher Sicht:

Es muss eine Unterlassungserklärung an den Abmahner abgegeben werden, welche für die nächsten 30 Jahre Gültigkeit hat, jawohl dreißig Jahre. Worin liegt hier der Sinn? Für mich gleicht das mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Sollte in irgend einem weiteren Blocktext oder einer Weinbescheibung ein Wort oder ein zusammhängiger Text auftauchen welcher den Tatbestand der Abmahnung erfüllt, wird eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro fällig.

  • Dies bedeutet:

Der Abmahner wird den Onlineshop für die nächsten 30 Jahre nicht aus den Augen lassen, da die Vertragsstrafe dem Abmahner "zufließt" wie es so schön im Amtsdeutsch heißt.

  • Die Folgen für den Shopbetreiber:

Zum einen mussten sofort mehrere Blockartikel, welche sehr hohe Clickraten hatten, gelöscht werden was zudem eine negative Auswirkung auf das Ranking von Suchmaschinen hat und zum anderen werden die kommenden Blocktexte wohl zum Einheitsbrei werden oder es werden nur noch 08/15 Texte verfasst welche keinen Inhalt der positiven Eigenschaften von Wein enthalten dürfen, ausser vielleicht:
"Im Licht der untergehenden Sonne glänzt die Traube in Ihrer ganzen Schönheit und erfreut so das Auge des Betrachters".

  • Das Resüme:

Auch ich bin ein Beführworter von Rechtssicherem Einkaufen im Internet, da auch ich persönlich viele Dinge online kaufe und dies mit anderen Augen sehe da ich selbst diesen Onlineshop betreibe. Aber manche Dinge ähnelen einer Haarspalterei oder wie ich es nenne: Eine Entmündigung von Käufer und Verkäufer.

  • Eine persönliche Frage zum Schluß hätte ich aber noch:

Was wird der Abmahner wohl zu dem Bibeltext unter 1.Timotheus 5:23 sagen?

 

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.