Als Tafelwein wird definiert: Weine aus auschließlich empfohlenen, zugelassenen und vorübergehend zugelassenen Rebsorten. Der Alkoholgehalt mindestens 8,5 grad bzw. höchstens 15 grad betragen muß. Anreichungsverfahren sind erlaubt. Der Gesamtsäueregehalt mindestens 4,5g/l betragen muß. "Deutscher Tafelwein" darf sich nur nennen, wenn der Wein einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 6 grad, das entspricht 50 Oechsle hat. |