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Tafelwein
Als Tafelwein wird definiert:
Weine aus auschließlich empfohlenen, zugelassenen und vorübergehend zugelassenen Rebsorten.
Der Alkoholgehalt mindestens 8,5 grad bzw. höchstens 15 grad betragen muß. Anreichungsverfahren sind erlaubt.
Der Gesamtsäueregehalt mindestens 4,5g/l betragen muß.
"Deutscher Tafelwein" darf sich nur nennen, wenn der Wein einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 6 grad, das entspricht 50 Oechsle hat.
Wein- und Getränkehaus
Duffner GmbH · Escheckstr. 6 · D-78141 Schönwald
www.badische-weine.de
Tel.: (07722) 4005 · Fax: (07722) 7411
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