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Tafelwein
Als Tafelwein wird definiert wenn er
- ausschließlich aus empfohlenen, zugelassenen und vorübergehend zugelassenen Rebsorten stammt.
- bei etwaiger Anreicherung einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens
8,5 grad und einen Gesamtalkoholgehalt von höchstens 15 grad aufweist
- einen in Weinsäuere ausgedrückten Gesamtsäueregehalt von mindestens 4,5g/l hat,
Tafelwein muß für dieses Weinbaugebiet einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 6 grad = 50 grad Oechsle aufweisen und als „Deutscher Tafelwein“ bezeichnet werden.