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Qualitätswein
Inländischer Wein darf als „Qualitätswein“ oder „Qualtitätswein b.A.“ gekennzeichnet werden, wenn für ihn auf Antrag eine Prüfungsnummer zugeteilt worden ist. Voraussetzung zur Erteilung der Prüfungsnummer ist, dass
- die verwendeten Weintrauben ausschließlich von empfohlenen und zugelassenen Rebsorten stammt,
- der aus den verwendeten Weintrauben gewonnene Most ein Mindestausgangsmostgewicht hat,
- der vorhandene Alkoholgehalt mindestens 7 grad = 56g/l beträgt,
- der Qualitätswein einen Mindestgesamtalkoholgehalt von 9 grad = 71g/l aufweist,
- konzentrierter Traubenmost nicht zugesetzt und eine Konzentrierung nicht vorgenommen wurde,
- der Wein in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern und bei Angabe einer Rebsorte für diese Rebsorte typisch ist,
- der Wein im übrigen den weinrechtlichen Bestimmungen entspricht.
Wird ein badischer Wein als „Qualitätswein“ oder „Qualitätswein b.A.“ gekennzeichnet, ist die erteile Prüfnummer hinzuzufügen und die Herkunft zumindest durch Angabe des bestimmten Anbaugebietes „Baden“ kenntlich zu machen.