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Qualitätswein mit Prädikat
Inländischer Wein darf als „Qualitätswein mit Prädikat“ in Verbindung mit einem „Prädikat“ gekennzeichnet werden, wen ihm das Prädikat auf Antrag unter Zuteilung einer Prüfungsnummer zuerkannt worden ist. Voraussetzung für die Zuteilung der Prüfungsnummer ist, dass
- die verwendeten Weintrauben ausschließlich aus empfohlenen und zugelassenen Rebsorten stammen.
- die verwendeten Weintrauben in einem einzigen Bereich geerntet worden sind und im bestimmten Anbaugebiet Baden zu Wein verarbeitet worden sind,
- der aus den verwendeten Weintrauben gewonnene Most ein Mindestausgangsmostgewicht hat,
- der vorhandene Alkoholgehalt mindestens 7 grad = 55g/l, bei Beeren- und Trockenbeerenauslesen mindestens 5,5 grad = 44g/l beträgt,
- der Qualtitäswein mit Prädiket einen Mindestgesamtalkoholgehalt von 9 grad = 71g/l aufweist,
- eine Erhöhung des Alkoholgehaltes nicht vorgenommen worden ist,
- der Wein in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern und bei Angabe einer Rebsorte für diese Rebsorte typisch ist,
- ein mit einem Prädikat gekennzeichneter Wein nicht vor dem auf die Ernte der verwendeten Trauben folgender 1. Januar in den Verkehr gebracht wird,
- der Wein im übrigen den weinrechtlichen Bestimmungen entspricht.